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Einzelne Zähne, die unfallbedingt, durch Parodontitis (Zahnfleischerkrankungen) oder kariesbedingt verloren gegangen sind, werden durch das Einsetzen eines Implantats mit einer Krone ersetzt.
Man unterscheidet Sofortimplantate, die unmittelbar nach der Zahnentfernung eingebracht werden ( nur bei entzündungsfreien Knochenver-
hältnissen und allseits optimalem Knochenan-
gebot möglich), und Spätimplantate, die erst dann eingesetzt werden, wenn nach Zahnentfernung der Knochen ausgeheilt ist.
In beiden Fällen sind derartige Implantate nach ihrer Einheilung vollkommen fest. Die nach der Implantateinheilung aufgesetzten Implantatkronen lassen sich vollkommen natürlich gestalten, eben wie Ihr eigener Zahn. |
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Wenn die Zähne am Ende der Zahnreihe fehlen, also keine endständigen Zähne mehr vorhanden sind, spricht man von einer (einseitigen oder beidseitigen) Freiendsituation. Da endständige Zähne fehlen, kann festsitzender Zahnersatz (Brücke) nicht mehr realisiert werden.
Der Patient ist damit im Rahmen der herkömmlichen zahnärztlichen Therapiemöglich-
keiten nur noch mit herausnehmbarem Zahner-
satz, also einer Teilprothese zu versorgen. Die Befestigung dieser Teilprothese an noch vorhan-
denen Zähnen ( z.B. über Klammern) belastet diese Zähne stark und kann zu ihrer Lockerung / Entzündung beitragen.
Daher entscheiden sich viele Patienten in dieser Situation für festsitzenden, implantatgetragenen Zahnersatz, um ihre Kaufähigkeit im Seitenzahn-
bereich wiederherstellen zu lassen, ohne die typischen Probleme und Nachteile einer Teilprothese in Kauf zu nehmen. |
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Fehlen mehrere Zähne nebeneinander innerhalb der Zahnreihe, so spricht man von einer Schaltlücke.
Hiermit verbunden ist stets ein Funktionsverlust an Kauleistung und vor allem im Frontzahn-
bereich eine ästhetische Beeinträchtigung.
Eine Lückenschluß in der Regel mit mehreren Implantaten ist die Voraussetzung dafür, dass in dieser Situation fester Zahnersatz möglich wird. |
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Viele zahnlose Patienten können sich nicht nur nicht vorstellen, selbst Vollprothesen zu tragen. Sie fürchten sich auch vor den häufigen Nach-
teilen einer Vollprothese: Erhebliche Beeinträch-
tigung des Geschmackssinnes oder Würgereiz durch die Gaumenabdeckung einer Oberkiefer-Totalprothese, Herunterfallen / Herausfallen der Vollprothese beim Sprechen oder Essen, kein Abbeißen möglich, voranschreitender Kiefer-
knochenschwund (Atrophie) aufgrund der unnatürlichen Belastung des Kiefers durch die aufliegende Prothese mit sich ständig weiter verschlechterndem Prothesenhalt (regelmäßige Prothesenunterfütterungen erforderlich) sowie einfallenden Gesichtszügen.
Auch bei Zahnlosigkeit besteht die Möglichkeit, durch mehrere Implantate dem Zahnersatz einen festen Halt zu geben. Dabei sind - je nach Ihren individuellen Vorstellungen und Möglichkeiten - Implantatversorgungen durchführbar, die entweder einer vorhandenen Vollprothese wieder festen Halt durch Implantate geben oder - durch eine allerdings größere Zahl von Implantaten – die Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz (Brücken) erlauben.
Unabhängige, internationale Expertengremien empfehlen für den zahnlosen Unterkiefer eine Mindestzahl von vier, für den zahnlosen Oberkiefer eine Mindestzahl von sechs Implantaten für die den langfristig sicheren Halt von Vollprothesen. |
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Mit Klammern befestigte Zahnprothese |
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Herkömliche Brücke, Lückenschluß durch Beschleifen der Nachbarzähne |
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Moderner Lückenschluß mit
einem Zahnimplantat |
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Totalprothese des Oberkiefers mit obligater Abdeckung des Gaumens |
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Implantatgetragener Zahnersatz, hier Zahnimplantat getragene Brücke |
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